Rücknahmepflicht
Als Händler von Verbrennungsmotoren- und Getriebeölen sind wir nach § 8 Altölverordnung verpflichtet, gebrauchte Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle bis zu der bei uns gekauften Menge unentgeltlich zurückzunehmen. Diese Pflicht erstreckt sich auch auf für den Wechsel solcher Öle übliche Mengen an gebrauchten Ölfiltern und ölhaltigen Abfällen, die beim Ölwechsel anfallen.
So funktioniert die Rückgabe
Sie haben zwei Wege, Ihr Altöl kostenfrei zu entsorgen:
Kommunale Wertstoff- und Recyclinghöfe in Deutschland nehmen haushaltsübliche Mengen Altöl kostenfrei an. Den nächsten Wertstoffhof oder das Schadstoffmobil Ihrer Kommune finden Sie über die Abfallwirtschaft Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises (z. B. Stichwortsuche „Wertstoffhof" oder „Schadstoffmobil" plus Ihre Postleitzahl). Bitte bewahren Sie Ihren Kaufbeleg auf — die Annahme erfolgt bis zur Menge des bei uns gekauften Neuöls.
Wenn Sie das Altöl nicht über den Wertstoffhof entsorgen möchten, ist die persönliche Übergabe an unserer Annahmestelle nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine Anlieferung ohne Termin kann nicht angenommen werden.
So vereinbaren Sie einen Termin:
Senden Sie uns eine E-Mail an
service@kfzblitz24.de.
Bitte halten Sie für eine zügige Abwicklung folgende Angaben bereit:
- Bestell- oder Rechnungsnummer Ihres bei uns gekauften Neuöls (Nachweis der Bezugsmenge gemäß § 8 AltölV)
- Art und Menge des zurückzugebenden Altöls (z. B. „5 L Getriebeöl im original 5-L-Kanister")
- Wunschtermin für die persönliche Übergabe (Mo–Fr 10:00–14:00 Uhr)
Nach Eingang Ihrer Anfrage bestätigen wir Ihnen den Termin in der Regel innerhalb von wenigen Werktagen.
Annahmestelle (nur nach Terminbestätigung):
kfzBlitz24 GmbH
Bomhardstraße 7
82031 Grünwald
Deutschland
Annahmezeiten: Mo–Fr 10:00–14:00 Uhr, ausschließlich nach Termin.
Die persönliche Übergabe ist unentgeltlich. Anfahrtskosten, Verpackungskosten und gegebenenfalls erforderliche Gefahrgut-Versanddienstleistungen trägt der Zurückgebende selbst. Altöl ist Gefahrgut der Klasse 9, UN 3082, und gemäß ADR auslaufsicher zu verpacken.
Was gehört zum Altöl?
Unter die Rücknahmepflicht nach § 8 AltölV fallen:
- Gebrauchte Verbrennungsmotorenöle (z. B. Motoröl)
- Gebrauchte Getriebeöle (z. B. Schaltgetriebe-, Achsen-, Differenzialöl)
- Beim Ölwechsel anfallende gebrauchte Ölfilter
- Beim Ölwechsel anfallende ölhaltige Abfälle (z. B. ölverschmutzte Lappen)
Nicht erfasst sind insbesondere Hydrauliköle für stationäre Anlagen, Schmierfette, Bremsflüssigkeit, Frostschutz- und Kühlflüssigkeit sowie Lösungsmittel. Diese müssen über die örtliche Schadstoffsammlung oder den Wertstoffhof gesondert entsorgt werden.
Wichtige Hinweise
- Mengenbegrenzung: Die kostenfreie Rücknahme ist auf die Menge des bei uns gekauften Neuöls begrenzt.
- Kaufbeleg aufbewahren: Bitte bewahren Sie Ihren Kaufbeleg (Rechnung) auf — er ist Nachweis für Menge und Bezugsquelle.
- Vermischungsverbot: Altöl darf nicht mit anderen Abfällen oder Stoffen (Bremsflüssigkeit, Lösemittel, Wasser etc.) vermischt werden. Vermischtes Altöl kann nicht aufgearbeitet werden und ist gesondert kostenpflichtig zu entsorgen.
- Verbot der Entsorgung über Kanalisation / Hausmüll: Altöl ist umweltgefährdend. Die Entsorgung über Kanalisation, Boden oder Hausmüll ist gesetzlich verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Rechtsgrundlage
Verordnung über die Entsorgung von gebrauchten Ölen (Altölverordnung — AltölV) in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere § 8 (Rücknahme durch Vertreiber).
Stand: 25.06.2026